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EXIL LIVE. MUSIC. CLUB.
Inh. Bea Roth
Weender Landstraße 5
37073 Göttingen
info@exil-web.de

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Bookinganfragen:
booking@exil-web.de

Öffnungszeiten:

Mo. 20.00 - 00.00h (Swing-a-round)
Di. 22.00 - 03.00h
Fr. und Sa. 22.00 - 05.00h

In den Sommermonaten (Mai bis September) beginnen die Tanzveranstaltungen erst um 23.00h,
Konzerte beginnen generell zwischen zwischen 19.00 und 21.00h.


Der EXIL live. music. club. steht seit fast 15 Jahren für feinste Rockmusik aller Facetten - ob live oder Dancefloor: Bei uns ist die alternative Szene zuhause!

Garderobe und Raucherraum vorhanden, kostenfreie Parkmöglichkeit ab 20.00h direkt gegenüber.

Private Feiern

Nach Absprache kann das EXIL für eigene Partys oder Veranstaltungen angemietet werden. Anfragen bitte per Mail an: info@exil-web.de

 

Bookinganfragen

 

Bitte sendet Eure Bookinganfragen mit Web-Links per Mail an: booking@exil-web.de. Wir bekommen zuviele Anfragen, die wir leider nicht alle beantworten können - bei Interesse melden wir uns bei Euch!

Verloren/Vergessen

Für verlorene oder vergessene Sachen schreibt uns bitte eine E-Mail an: info@exil-web.de mit genauer Beschreibung. Abholen solltet ihr die Sachen gleich am Anfang des nächsten Öffnungstages!


Einlass/Alter/Alkohol

 

Zu allen Events ist Einlass erst ab 18 Jahren, wir akzeptieren keine 'Muttizettel'. Es gilt folgende Ausnahmeregelung:

Kinder unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen, also gemeinsam mit Mutter/Vater oder Vormund.
Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 22.00 Uhr in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ODER erziehungsbeauftragten Person besuchen. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn ein schriftliches Einverständnis plus Kopie des Personalausweises der Eltern/des Vormunds vorliegt.
Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren dürfen Veranstaltungen/Konzerte bis spätestens 24.00 Uhr ohne Einschränkung besuchen.
Beim Ausschank von alkoholischen Getränken gilt die gesetzliche Regelung für Minderjährige, bei Nichteinhaltung werden gegebenenfalls Hausverbote erteilt.

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Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Wir treten schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

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